Hansenberg Alumni e. V.

Über den Verein

Förderung

Stipendienförderung · Projekte und Veranstaltungen

Gerne fördern wir Ihre Projekte und Veranstaltungen als Hansenberger Schülerinnen und Schüler oder Lehrer. Über die Förderung entscheidet der Vereinsvorstand aufgrund Ihres Antrags und etwaiger Fachgutachten; daneben gibt es keine festen Maßgaben außer den Erfahrungswerten der Vorstände und dem Common Sense.

Sollten Sie

dann kontaktieren Sie uns formlos über . Hansenberg Alumni e.V. wird dann intern nach geeigneten Kapazitäten suchen.

Sind Sie an einer finanziellen Förderung interessiert, so bitten wir Sie, einen Antrag auf Förderung zu stellen, der Folgendes enthält:

Diesen richten Sie entweder an unsere Mail-Adresse oder per Post an

Hansenberg Alumni e.V.
Projektförderung
Hansenbergallee 11
65366 Geisenheim

Über die Förderung und deren Höhe bei Bewilligung entscheidet der Vorstand.

Ein direkter Unterrichtszusammenhang ist keine Voraussetzung für Förderung; beachten Sie aber, dass wir von der Förderung absehen, wenn sie Zwecken oder Zielen zugute kommt, die der Vereinssatzung oder dem Leitbild der Internatsschule Schloss Hansenberg widersprechen.

Eine Förderung folgender Projekte ist gut vorstellbar: öffentliche Musikveranstaltungen aller Art; Arbeitsgemeinschaften, die in irgendeiner Weise einen Mehrwert darstellen; Unterrichtsprojekte sowie neue Unterrichtsformen; Exkursionen; naturwissenschaftliche oder geisteswissenschaftliche Forschungsprojekte (natürlich auch besondere Lernleistungen); sportliche Gemeinschaftsaktivitäten, z. B. Turnierteilnahmen oder Turniere am Hansenberg; der Aufbau sinnvoller Freizeitausstattungen; politische/wissenschaftliche Workshops/Vorträge; etc.

Auf unsere Förderungen besteht kein Rechtsanspruch. Sollten der Förderungsvertrag aufgrund falscher Angaben von Seiten des Antragstellers oder aufgrund falscher Voraussetzungen zustandegekommen sein oder sollte die Förderung den Zielen und Grundsätzen der Vereinssatzung oder dem Leitbild der Internatsschule Schloss Hansenberg widersprechen, so wird der Verein die Förderung beenden. In diesem Falle sowie dann, wenn sich die Voraussetzungen, die zum Abschluss eines Förderungsvertrags geführt haben, ändern sollten, behält der Verein sich Rückforderungen der gewährten Leistungen vor.


Förderrichtlinien beschlossen am 6. März 2006 (PDF-Dokument, 12 kB).

Zuletzt geändert am 24.10.2009 20:48 Uhr · Aktuelle Änderungen